Zweck des Sportvereins ist die Förderung des Fußball Sports in der Gemeinde Hartheim
Der Sportverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Sportverein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Sportvereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Sportvereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen für ihre Tätigkeit für den Sportverein aus Mitteln des Sportvereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Sportvereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Wegfall des bisherigen gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Sportvereins an den SV Hartheim-Bremgarten, mit der Auflage das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für selbstlos gemeinnützige Zwecke zur Verwendung für die Förderung des Sports im Jugendbereich ein zu setzen.